Auf den grünen Flächen ist die Lagerung von Ausrüstung verboten!

Die Schutzzonen

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Es war eine echte Herausforderung die zuständigen Behörden auf unsere Seite zu bekommen.

 

Wir konnten mit unseren Vorschlägen die Verantwortlichen überzeugen, wonach unsere Schutzzonen, welche ganzjährig gelten, dem Naturschutz mehr Wertigkeit erweisen, als durch die ehemalige Allgemeinverfügung vorgegeben war. In dieser war das Tauchen von Ende Oktober bis Mitte März, sowie an Sonn und Feiertagen aus diesen Überlegungen heraus verboten.

 

Durch unser Konzept ist nun der Tauchbetrieb gemäß unserer Tauchordnung ganzjährig mit Ausnahme des Ausbildungsbereiches gestattet. Dieser ist während der Sommerferien** in Bayern an Sonn.- Feiertagen der

Stadt Augsburg gesperrt. Ebenso der Einstieg Südost. Vom 01.11 bis 31.03 gilt die Wintertauchregelung.

 

Selbstverständlich braucht der See Schutzzonen. Diese orientieren sich an der 4 m Tiefenlinie! Hier laichen die Fische, hier ziehen sie sich zurück. Meist handelt es sich

für Taucher um uninteressante Flachwasserbereiche die teilweise auch verkrautet sind.

Ein Betauchen oberhalb der 4 m Tiefenlinie im Uferbereich ist daher verboten!! (siehe Tauchordnung)

 

Eine Mißachtung der Schutzzonen zieht ein

sofortiges Tauchverbot nach sich.

 

Auch die Badegäste haben Anspruch auf

ungetrübtes Badevergnügen, vor allem

gilt es Unfälle zu vermeiden.

Die Freihaltezonen „F“ in den
Badebuchten orientieren sich jeweils
an der
4m Tiefenlinie.

Haltet diese bitte ein um Unfälle mit
Badenden zu verhindern.

 

         Vielen Dank!

     Das Team der TBI

 

** Feiertage im Stadtgebiet Augsburg:

Jeweils am 08. und 15. August

 

Gerne erklären wir Euch die Bereiche ausführlich

Vor Ort. Wir freuen uns auf Euren Besuch!