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Auf den grünen Flächen ist die Lagerung von Ausrüstung verboten! |
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Die Schutzzonen |
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Es war eine echte Herausforderung die zuständigen Behörden auf unsere Seite zu bekommen.
Wir konnten mit unseren Vorschlägen die Verantwortlichen überzeugen, wonach unsere Schutzzonen, welche ganzjährig gelten, dem Naturschutz mehr Wertigkeit erweisen, als durch die ehemalige Allgemeinverfügung vorgegeben war. In dieser war das Tauchen von Ende Oktober bis Mitte März, sowie an Sonn und Feiertagen aus diesen Überlegungen heraus verboten.
Durch unser Konzept ist nun der Tauchbetrieb gemäß unserer Tauchordnung ganzjährig mit Ausnahme des Ausbildungsbereiches gestattet. Dieser ist während der Sommerferien** in Bayern an Sonn.- Feiertagen der Stadt Augsburg gesperrt. Ebenso der Einstieg Südost. Vom 01.11 bis 31.03 gilt die Wintertauchregelung.
Selbstverständlich braucht der See Schutzzonen. Diese orientieren sich an der 4 m Tiefenlinie! Hier laichen die Fische, hier ziehen sie sich zurück. Meist handelt es sich für Taucher um uninteressante Flachwasserbereiche die teilweise auch verkrautet sind.
Eine Mißachtung der Schutzzonen zieht ein sofortiges Tauchverbot nach sich.
Auch die Badegäste haben Anspruch auf ungetrübtes Badevergnügen, vor allem gilt es Unfälle zu vermeiden. Die Freihaltezonen „F“ in den Haltet diese bitte ein um Unfälle mit
Vielen Dank! Das Team der TBI
** Feiertage im Stadtgebiet Augsburg: Jeweils am 08. und 15. August
Gerne erklären wir Euch die Bereiche ausführlich Vor Ort. Wir freuen uns auf Euren Besuch! |