§ 1. Allgemeines

Der Ilsesee befindet sich im Privatbesitz. Das Tauchen ist gebührenpflichtig. Zum Schutz des Ilsesee wird die vorliegende Tauchordnung erlassen. Diese gilt für alle natürlichen und oder juristischen Personen/ Organisationen, die im Gewässer mit oder ohne („Apnoetauchen“) Atemgerät tauchen wollen. Als Atemgerät gelten alle für die Bereitstellung notwendiger Atemluft mitgeführten Gerätschaften gleich welchen Herstellers oder welcher Art. Die TBI (Tauchbasis Ilsesee GbR) behält sich eine Beurteilung im Einzelfall vor. Bei Zuwiderhandlung/ Verstößen gegen die Tauchordnung kann ein sofortiges, befristetes oder unbefristetes Tauchverbot oder auch eine Bearbeitungsgebühr bis 500 Euro fällig werden. Die jeweilige Karte wird ohne Ersatz eingezogen. Weiter ist im Wiederholungsfalle mit einem Betretungsverbot zu rechnen. Hier drohen bei Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB empfindliche Strafen! Jeder Taucher erklärt sich mit Betreten des Sees verbindlich mit den vorliegenden Bestimmungen/ Verordnungen einverstanden und versichert ausdrücklich diese einzuhalten. Mit Betreten des See geht der Taucher einen Vertrag mit der TBI ein. Die TBI  kann bei Verstößen gegen die Tauchordnung, welche Vertragsbestandteil ist, eine Vertragsstrafe bis 500 Euro geltend machen. Weitere Schadenersatzansprüche sowie zivil.- strafrechtliche Folgen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese Vertragsbedingung gilt zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich als vereinbart.

 

Nicht unter diese Verordnung fallen Rettungskräfte, Behörden sowie Feuerwehren und oder THW sowie Bundesinstitutionen soweit diese die Tauchaktivität im Rahmen ihrer Ausbildung und oder eines Einsatzes durchführen. Personen die den o. benannten Kreisen zugehörig sind, benötigen für private Zwecke ebenso eine gültige Tauchgenehmigung.

 

Jeder Taucher führt seinen Tauchgang eigenverantwortlich und unter Einhaltung aller von seiner Tauchsportorganisation vorgeschriebenen Verhaltensweisen durch. Verursachte Schäden trägt der Taucher selbst. Dies gilt insbesondere auch für Kosten die durch Auslösen der Rettungskette entstehen sowie Schäden an der Umwelt innerhalb und außerhalb des Wassers. Eine Haftung oder Mithaftung der TBI ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten mit Betreten des Sees ausnahmslos als anerkannt. Siehe hier auch § 10.

  

§ 2. Gegenseitige Rücksichtnahme/ Gebote; Verbote.

Das allgemeine Tauchen ist, in den jeweiligen Grenzen, unter Beachtung der jeweiligen Auflagen erlaubt. Die Schutzzonen und Freihaltezonen für Badegäste sind zu beachten. Die einzelnen Bestimmungen, Auflagen, Gebote und Verbote werden im Folgenden geregelt. Das Tauchrevier Ilsesee ist ein dem Gemeingebrauch frei zugängliches Naherholungsgebiet. Es treffen viele Interessensbereiche aufeinander. Aus diesem Grund verpflichten sich alle Taucher vor Ort gegenseitige Rücksichtnahme zu pflegen, insbesondere gegenüber Badegästen, sowie gegenüber der heimischen Unterwasserfauna-, Flora.

 

Fischen jeder Art, Harpunieren und oder Entnehmen und Einbringen irgendwelcher Gegenstände aus dem See ist strengstens verboten. Fundstücke von Ausrüstungen sind der TBI zu melden.  

 

Das Berühren des Grundes ist, außer in Notfällen, außerhalb der dafür freigegebenen Flächen, (Uferbereich im Einstiegsbereich sowie der Ausbildungsplattform, verboten.

  

Der See darf ausschließlich an den ausgewiesenen Stellen zum Tauchen betreten und verlassen werden. Einstiegspunkte: S/O Bucht und an der Tauchbasis

 

Es ist verboten in den Badezonen im Uferbereich, Grenze = 4 m Tiefenlinie, zu tauchen.

Es ist verboten die in der Skizze ausgewiesenen Schutzzonen zu betreten oder zu betauchen.

 

Die Verwendung von sogenannten Unterwasser Scootern oder ähnlichen Hilfsmitteln zur Fortbewegung unter Wasser ist strengstens verboten. Sind diese für besondere Tauchgänge notwendig (Behindertentauchen) ist dies 3 Tage vor dem Tauchgang bei der TBI zu

beantragen. 

 

Apnoetauchen ist nur im Bereich A erlaubt. Das Durchtauchen der UW- Plattform ist verboten. Die Sicherheitsstandards für das Apnoetauchen sind zu beachten. Das Apnoetauchen erfolgt, genauso wie das Gerätetauchen, auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

  

Das Lagern von Ausrüstung z. B. in den Einstiegsbereichen, Liegewiesen und Parkplätzen ist verboten.

 

§ 3. Tauchgenehmigung

Jeder Taucher der im See dem Tauchsport gem. § 1 nachgeht, und nicht unter den befreiten Personenkreis gem. § 1, Abs. 2 zählt, muss im Besitz einer gültigen Tauchgenehmigung der TBI sein. Weiter muss jeder Taucher im Besitz einer von einer anerkannten Tauchsportvereinigung ausgestellten Lizenz (Brevet) sein, mit welcher er die Befähigung für selbstständiges Tauchen nachgewiesen hat. Ausnahmen regelt der Ausbildungsbetrieb gem. § 6 Abs. 3. Es muss ein gültiges Tauchsportärztliches Untersuchungszeugnis vorliegen

 

§ 4. Bezug der Tauchgenehmigung

Die Tauchgenehmigung kann als Tageskarte, Wochenendkarte und Jahreskarte bezogen werden.

Die Erlaubniskarten erhaltet Ihr direkt an der Tauchbasis am See bzw. bei den Vertriebspartnern.

Jahreskarten können ausschließlich bei der TBI beantragt werden.

 

§ 5. Tauchzeiten

Montag bis Samstag: 08:00 Uhr bis Sonnenuntergang (Nachttauchen siehe § 7)

Sonntag: von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Tauchzeiten gelten ganzjährig mit Ausnahme der Wintertauchregelung.

 

§ 5.1 Eis auf dem See

Sobald eine Eisbildung stattfindet, gleich welcher Größe oder Stärke, siehe hier auch § 8 Eistauchen, ist das Tauchen grundsätzlich verboten!

 

§ 5.2 Sonn.- Feiertage Stadt Augsburg i. d. Sommerferien

 Während der Sommerferien (Bayern) ist an Sonn- und Feiertagen der Stadt Augsburg das Tauchen nur im Bereich C erlaubt. An diesen Tagen ist der Einstieg S/O gesperrt! Unter Feiertagen sind die im Gebiet der Stadt Augsburg geltenden Feiertage (08.08. und 15.08. eines jeden Jahres) zu verstehen.

 

§ 5.3 Wintertauchordnung

Vom 01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres gilt die Wintertauchordnung. Tauchen ist nur im Bereich A erlaubt.

In den Monaten Oktober bis April ist generell die Benutzung eines kaltwassergeeigneten Automaten sowie eines kaltwassergeeigneten 2. Systems, bestehend aus 2. erster Stufe und 2. zweiter Stufe an einem extra absperrbaren Flaschenabgang vorgeschrieben! Es ist auf geeignete Kälteschutzausstattung zu achten!

Mindeststandard: Kälteschutz- Anzug, Handschuhe, Füßlinge, Kopfhaube.

 

§ 6. Ausbildungsbetrieb

Ausbildungen dürfen nur von Tauchlehrern durchgeführt werden, die eine Freigabe der TBI besitzen. Es gelten hier grundsätzlich die Vorgaben der TBI. Können diese Vorgaben, aufgrund anderslautender Vorgaben der jeweiligen Tauchsportorganisation des Tauchlehrers nicht eingehalten werden, so darf die Ausbildung nicht stattfinden.

Tauchlehrer, die im Ilsesee ausbilden möchten, haben dies schriftlich zu beantragen. Die Bedingungen, unter welchen die Ausbildung erlaubt ist, erfahren diese bei der Antragstellung. Die Ausbildung OWD bzw. 1* Stern im Trockentauchanzug ist, unabhängig von den Bestimmungen der einzelnen Tauchsportverbände, grundsätzlich verboten! Sogenanntes „Schnuppertauchen“ außerhalb der regulären Ausbildung ist verboten!

 

Ausbildungen sind ausschließlich im Bereich des ausgewiesenen Ausbildungsbereiches erlaubt. Um eine professionelle Ausbildung zu ermöglichen, wurde eine große Plattform im Ausbildungsbereich gebaut. Diese befindet sich rechtwinklig vom Einstieg in einer Entfernung von 25 m. Das Benutzen dieser Plattform erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Durchtauchen erfolgt auf eigene Gefahr und ist für ungeübte Taucher strengstens verboten.

 

§ 7. Nachttauchen

Aus Sicherheitsgründen ist das Nachttauchen nur von der Basis, während der Öffnungszeiten, aus erlaubt. An.- Abmeldung hat an der Basis zu erfolgen. Tauchen ist nur im Bereich A erlaubt. Nachtsolotauchen ist untersagt! Es darf nur der Einstieg an der Basis benutzt werden. Dämmerungstauchgänge sind als Nachttauchgänge zu bewerten!

  

§ 8. Eistauchen

Eistauchen liegt vor, wenn sich auf dem See Eis bildet und oder er mit einer Eisschicht, teilweise oder ganz, gleich welcher Stärke und Größe, bedeckt ist. Eistauchen ist, entgegen den Annahmen mancher Taucher, lebensgefährlich und sollte daher nur von speziell ausgebildeten und erfahrenen Tauchern durchgeführt werden. Daher ist das Eistauchen in unserem See genehmigungspflichtig! Genehmigungen können bei der TBI beantragt werden. Es müssen die vorgeschriebenen, nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein. Es werden nicht mehr als 200 Genehmigungen für das Eistauchen erteilt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher anzuraten. Die Sicherheit wird von einem Verantwortlichen der TBI vor Ort abgenommen. Vorher ist jede Art von Eistauchen strengstens untersagt. Antrag anfordern

 

§ 8.1 Verantwortung

Die Verantwortung für den gesamten Ablauf liegt immer bei einem Verantwortlichen, der im   Genehmigungsantrag als Verantwortlicher vom Antragsteller benannt werden muss.

 

§ 8.2 Qualifikation

Die tauchsportlichen Qualifikationen und Absicherungen für das Eistauchen der jeweiligen Tauchsportorganisation müssen zwingend vorliegen. Hat die Tauchsportorganisation der der Taucher angehört keine anerkannten Regeln hierfür herausgegeben, gelten die Regeln des VDST bzw. der CMAS. Schreibt die jeweilige Tauchsportorganisation neben den Standards der TBI höherwertige Regeln für die Durchführung oder Qualifikation vor, gelten diese.

 

§ 8.3 Ausrüstung

Es muss eine geeignete Kälteschutzausstattung verwendet werden. Die Ausrüstung muss der DIN EN 250 entsprechen, es müssen mindestens zwei Flaschenabgänge, versehen mit DIN EN 250 kältetauglichen Automaten, die voneinander einzeln absperrbar sind, vorhanden sein. Wir empfehlen jedoch dringend die Benutzung von 2 getrennten Einzelflaschen als jeweils unabhängige Luftversorgung, bestehend aus einem kompletten Automatensystem nach DIN EN 250, da bei der Benutzung einer Flasche sich der zentrale Ventilzugang in der Flasche verlegen bzw. vereisen kann.

 

§ 8.4 Teilnehmeranzahl

Mindestanzahl der Teilnehmer: Funktionsbedingt mind. 5 volljährige Personen.

1 Sicherungsleinenführer.

1 Sicherungstaucher, fertig ausgerüstet am Einstieg.

1 Person zur Auslösung der Rettungskette mit funktionierendem Handy und bekannter Notfallnummer,

Im Wasser immer nur 1 Tauchteam bestehend aus Tauchführer, verbunden mit der Sicherungsleine und 1 Tauchpartner, verbunden mittels Buddyleine mit dem Tauchführer.

 

§ 8.5 Sicherungsleine

Als Sicherungsleine darf ausschließlich eine orangefarbene Schwimmleine mit einem min. Durchmesser von 12 mm verwendet werden, die eine Bruchlast von mind. 250 kg aufweist. Die Sicherungsleine muss, sobald das Tauchteam im Wasser ist, ständig vom Leinenführer so geführt werden, dass eine ständige Signalfühlung gegeben ist. Die max. Leinenlänge beträgt 30 m. Die max. Tauchzeit/ Tauchgang ist auf 45 Minuten zu beschränken.

 

§ 8.6 Haftung

Das Eistauchen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer entbindet die Tauchbasis Ilsesee grundsätzlich von jeder Art der Haftung oder Folgehaftung, die auf aktive Handlungen oder unterlassene Handlungen der Teilnehmer, eines Teilnehmers, gleich ob fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zurückzuführen sind oder durch diese ausgelöst wurden.

 

 § 9. Kompressoren

Der Betrieb von Atemluftkompressoren, gleich welcher Bauart, ist strengstens untersagt. Es stehen an der Tauchbasis am See Füllmöglichkeiten zur Verfügung.

 

 § 10. Haftungsausschluss

Jede Verantwortung und Haftung aus dem Tauchbetrieb trägt alleine der ausübende Taucher bzw. der für den Tauchgang Verantwortliche selbst. Dies betrifft auch alle Kosten die aus einem Unfall und oder Schadenereignis, z.B. durch Alarmierung der Rettungskette entstehen können. Jeder Taucher erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass eine Haftung der TBI ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Dies gilt besonders bei Tauchunfällen, Diebstahl, Vandalismus, Wetterschäden, Wegeunfällen, Umweltschäden und sonstigen, vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Schadensereignissen sowie allen Kosten, die hierdurch entstanden oder zukünftig entstehen.

Jeder Taucher akzeptiert mit Betreten des Seegeländes diese Bedingungen ausnahmslos. Die Tauchordnung befindet sich auf der Rückseite des Anmeldeformulars. Die Tauchgenehmigung wird erst nach Unterschrift, mit der der Inhaber diese Bedingungen ausnahmslos anerkennt, gültig.

 

§ 11. Einschränkungen/ allgemeine Informationen/ Zuwiderhandlungen

 

Die vorliegende Tauchordnung gilt bis auf Widerruf.

 

Die TBI oder die von ihr beauftragten Personen (Aufsichten), welche sich durch einen Ausweis legitimieren, behalten sich jederzeit vor, ohne Angabe von Gründen Personen das Tauchen zu untersagen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorliegenden Bestimmungen sind die Aufsichten berechtigt, Tauchgenehmigungen ohne Ersatz einzuziehen und oder auch zeitlich befristete oder unbefristete Tauchverbote auszusprechen. Taucher die keine gültige Tauchgenehmigung vorweisen können, müssen mit anschließendem längerem Tauchverbot, Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie einer Bearbeitungsgebühr bis 500 Euro rechnen. Zivil- und oder strafrechtliche Konsequenzen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die vorliegende Tauchordnung, gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, keinesfalls toleriert werden.

  

Allgemeine Informationen sind auch unter Aktuellesabrufbar. 

  

 

   Tauchbasis Ilsesee GbR

      - Geschäftsleitung -

 

Stand: Januar 2012

Die Tauchordnung

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