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Wichtiges kurz gefasst |






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Interessenten für die Jahreskarte sollten Ihren Antrag rechtzeitig per E-Mail an die u. a. E-Mail Adresse senden. Name, Vorname, Brevet, Anzahl TG, vollständige Adresse, e-mail Adresse, Kfz. Kennzeichen (für den Parkplatz), Bild und Tauglichkeit bitte beim Seminar vorlegen; Danke! Antragstellung unter: jahreskarte@tauchbasis-ilsesee.de
Der See gehört zum Stadtgebiet Augsburg, geographisch ist er am östlichen Rand der Stadt Königsbrunn gelegen. Höhe: ca.: 500 Meter ü. n. N, Fläche: ca.: 12 ha, Tiefe max.: 15 m, Temperatur 6 - 23 Grad. Sichtweiten: 3 bis 15 Meter. Der See zeichnet sich durch eine sehr abwechslungsreiche Unterwasserwelt aus. Er ist fischreich und bietet alles, was das Taucherherz begehrt.
Tauchzeiten: Montag bis Samstag von Sonnenaufgang bis 23:00 Uhr. Sonntag von Sonnenaufgang bis 14:00 Uhr. Während der Sommerferien in Bayern ist das Tauchen an Sonn.- Feiertagen (Stadt Augsburg) im Ausbildungsbereich A sowie am östlichen Ufer verboten. Ebenso ist die Einstiegsstelle im Südosten während dieser Zeit geschlossen. Es wird in diesem Zeitraum ein Einstieg im Nordwesten geöffnet. Inwieweit und in welcher Anzahl an diesen Tagen Tages-, Wochenendkarten ausgegeben werden, bleibt vorbehalten. Nachttauchen bis 23:00 Uhr, Einstieg Nachttauchen grundsätzlich nur im Südosten, Nachttauchen ist nur im Bereich „B“ erlaubt.
Tageskarte, Wochenendkarte, Monatskarte durch: Tageskarte durch: TSCB Bobingen Kartenpreise: Tageskarte 9 Euro, Wochenendkarte 21 Euro, Monatskarte 40 Euro, Jahreskarte 145 Euro.
Die Tauchordnung gilt für jede/n Taucher/in verbindlich. Zuwiderhandlungen werden nicht geduldet. Das Tauchen im See kann nur unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkten weiter ermöglicht werden. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen (diese besitzen einen Ausweis „Aufsicht“ ) ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Personen haben die rechtliche Befugnis erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tauchordnung durchzuführen. Ein Verstoß gegen die Tauchordnung zieht empfindliche Strafen nach sich. U. u. wird ebenso eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro erhoben.
Eistauchen ist nach Antragstellung, wie in der Tauchordnung erklärt, möglich. Sämtliche Informationen hier unter den aktuellen Rubriken auf dieser Website.
Verstöße gegen die Tauchordnung werden mit empfindlichen Maßnahmen geahndet, u. U. mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro. Jeder, der den See als Taucher betritt, erklärt sich mit dieser Bedingung ausdrücklich einverstanden. Personen, die das allgemeine Tauchverbot im Lautersee missachten wird u. U., neben einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, ebenso die Erlaubnis zum Tauchen im Ilsesee entzogen. Bitte beachtet diese Regelung. Um letztendlich nicht alle Seen zu verlieren müssen wir hier mit absoluter Konsequenz vorgehen. Taucher die sich hieran nicht halten sind nicht erwünscht. Wir haben den Behörden versichert, dass Taucher sehr wohl diszipliniert und umweltbewusst handeln. Zeigt allen, dass dies nicht nur leere Worte sind. Helft mit, diesen wunderbaren See zu erhalten. Dafür bedankt sich auch Ronja! |
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