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Wichtiges kurz gefasst |
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Der See gehört zum Stadtgebiet Augsburg, geographisch ist er am östlichen Rand der Stadt Königsbrunn gelegen. Höhe: ca.: 500 Meter ü. n. N, Fläche: ca.: 12 ha, Tiefe max.: 15 m, Temperatur 6 - 23 Grad. Sichtweiten: 2 bis 15 Meter. Der See zeichnet sich durch eine sehr abwechslungsreiche Unterwasserwelt aus. Er ist fischreich und bietet alles, was das Taucherherz begehrt.
befindet sich am Westufer, Zufahrt über Zeissstraße (direkt hinter dem Tor seht Ihr die blauen Container)
Tauchzeiten: Montag bis Samstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Sonntag von Sonnenaufgang bis 14:00 Uhr. Während der Sommerferien in Bayern ist das Tauchen an Sonn.- Feiertagen (Stadt Augsburg) im Ausbildungsbereich A sowie am östlichen Ufer verboten. Ebenso ist die Einstiegsstelle im Südosten während dieser Zeit geschlossen. Während dieser Zeit ist ausschließlich der Einstieg an der Basis zu benutzen. Bitte beachtet, dass für den Bereich C das Einweisungsseminar notwendig ist. Achtung! Öffnungszeiten der Tauchbasis beachten! An Sonn.– Feiertagen erfolgt ein Kartenverkauf ausschließlich nach Rücksprache an der Basis.
Nachttauchen Aus Sicherheitsgründen ist das Nachttauchen nur von der Basis, während der Öffnungszeiten, aus erlaubt. An.- Abmeldung hat an der Basis zu erfolgen. Tauchen ist nur im Bereich A erlaubt. Nacht– Solotauchen ist untersagt! Es darf nur der Einstieg an der Basis benutzt werden. Dämmerungstauchgänge sind als Nachttauchgänge zu bewerten!
Tageskarte, Wochenendkarte, Monatskarte. Tageskarten werden nur von Montag bis Samstag ausgegeben. Kartenausgabe am Sonn.– Feiertag nur an der Basis. Kartenpreise: Tageskarte 9,50 Euro, Wochenendkarte 23 Euro, Monatskarte 45 Euro, Jahreskarte 149 Euro.
gilt für jede/n Taucher/in verbindlich. Zuwiderhandlungen werden nicht geduldet. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen (diese besitzen einen Ausweis „Aufsicht“ ) ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Personen haben die rechtliche Befugnis erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tauchordnung durchzuführen. Ein Verstoß gegen die Tauchordnung zieht empfindliche Strafen nach sich. U. u. wird ebenso eine Vertragsstrafe in Höhe bis 500 Euro erhoben.
Wintertauchregelung: Es darf grundsätzlich nur der Bereich A betaucht werden. Einstieg ist auch von der Basis aus möglich. Es ist die Verwendung eines zweiten, absperrbaren Flaschenabganges sowie eine zweite. 1. Stufe mit 2. Stufe vorgeschrieben. Die verwendeten Automaten müssen die DIN EN 250 Kaltwassertauglichkeit erfüllen.
Eistauchen ist nach Antragstellung, wie in der Tauchordnung erklärt, möglich. Sämtliche Informationen hier unter den aktuellen Rubriken auf dieser Website.
Verstöße gegen die Tauchordnung werden mit empfindlichen Maßnahmen geahndet, u. U. mit einer Vertragsstrafe bis 500 Euro. Jeder, der den See als Taucher betritt, erklärt sich mit dieser Bedingung ausdrücklich einverstanden. See zu erhalten.
Das Team der TBI
Achtung! Bitte immer die aktuelle Tauchordnung einsehen! Letzter Stand: 01.01.2012 |
